am Lenkrad wurde zudem ein Paracetamolwert von 2.25 festgestellt. Es ist gerichtsnotorisch, dass Paracetamol häufig als Streckmittel verwendet wird. Der Beschwerdegegner wies an seinem Nacken Spuren von Noscapin (einem natürlichen Bestandteil von Schlafmohn) mit einem Wert von 4.26 auf. In seinen Hosentaschen wurden ein Kokainwert von 1.64 und ein Noscapinwert von 1.41 festgestellt. Der Beifahrer und Cousin des Beschwerdegegners, E.________, war an seinen Händen mit einem Kokainwert von 3.22 und an seinem Nacken mit einem Noscapinwert von 1.11 kontaminiert.