2 qualifiziert werde und zur Behandlung an die dafür zuständige Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern weitergeleitet werde. 1.4 Am 23. Oktober 2020 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Von Seiten der Vorinstanz und der Generalstaatsanwaltschaft wurde mit Eingaben vom 28. Oktober 2020 und 3. November 2020 jeweils auf eine Stellungnahme im Beschwerdeverfahren verzichtet.