3. Eventualiter: Der Personenwagen der Marke Mercedes (schwarz, Fahrzeugtyp E 300 Bluetech Hybrid Automat, Kontrollschild C.________ Fahrgestellnummer D.________) sei in seinen rechtmässigen Zustand zu bringen, zu verwerten und der Erlös unter Abzug sämtlicher Kosten dem Beschwerdegegner auszuhändigen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners.» 1.3 Mit Beschluss SK 20 405 vom 20. Oktober 2020 entschied die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, dass das gegen den als «Urteil mit Begründung» bezeichneten Entscheid der Vorinstanz erhobene Rechtsmittel als Beschwerde