Mit Urteil vom 28. August 2020 erkannte die Vorinstanz: «1. Der beschlagnahmte Personenwagen der Marke Mercedes (schwarz, Fahrzeugtyp E 300 Bluetech Hybrid Automat, Kontrollschild C.________ Fahrgestellnummer D.________) ist nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils an A.________ herauszugeben. 2. Die Zivilklage (Schadenersatz) wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und die Parteien für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen.