als beschwerte Drittperson am 26. Januar 2018 Einsprache (pag. 61 ff.). Der zuständige Vizedirektor der Eidgenössischen Zollverwaltung, Oberzolldirektion, bestätigte am 19. Juli 2019 den Einziehungsbescheid und verfügte, das fragliche Fahrzeug sei zur Vernichtung einzuziehen (pag. 87 ff.). Am 22. Juli 2019 stellte A.________ ein Begehren um gerichtliche Beurteilung der Einziehungsverfügung (pag. 100). In der Folge fand am 4. August 2020 vor dem Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) die Hauptverhandlung statt. Mit Urteil vom 28. August 2020 erkannte die Vorinstanz: «