Die Bestimmungen der StPO finden hier keine Anwendung. Folglich ist der Beschwerdeführerin keine Entschädigung für ihre Aufwendungen im erst- und im oberinstanzlichen Verfahren auszurichten. 13 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 28. August 2020 wird aufgehoben. Der Personenwagen der Marke VW (schwarz, Fahrzeugmodell Passat, Kontrollschilder D.________ Fahrgestellnummer E.________) ist in seinen Originalzustand zurückzubauen.