Das mit der Vornahme dieser Arbeiten zu beauftragende Unternehmen wird nach Rechtskraft des vorliegenden Beschlusses und nach Gewährung des rechtlichen Gehörs bestimmt. Nach Vorliegen der Offerte über die Kosten des Rückbaus wird dem Beschwerdegegner Frist angesetzt werden, um zur Frage Stellung zu nehmen, ob er eine Herausgabe des Fahrzeugs unter Belastung der mit dem Rückbau insgesamt verbundenen Kosten oder eine Verwertung unter Herausgabe des Nettoerlöses (Verkaufserlös nach Abzug der mit dem Rückbau insgesamt verbundenen Kosten) bevorzugt.