Entgegen der Auffassung des Beschwerdegegners dient die Einreichung von Fotos anderer Fahrzeuge nicht dem Nachweis des konkret streitigen Verstecks (dieser war, wie gesagt, mit der Dokumentation in den Akten bereits erbracht), sondern der Illustration von vergleichbaren Fällen. Die gefahrenen Kilometer (7'552.6 km monatlich innerhalb der letzten zehn Monate) vermögen für sich allein betrachtet zwar keinen Beweis für deliktische Aktivitäten zu erbringen. Zusammen mit den anderen Indizien wirken sie aber dennoch höchst verdächtig.