8 im konkreten Fall gemessenen Werte von 3.4 und 5.61 würden belegen, dass die Noten in direktem Kontakt mit Kokain gestanden seien (E. 3). Diese Überlegungen wurden vom Bundesgericht nicht beanstandet (E. 6). Vorliegend wurden im Fahrzeug Kontaminationswerte verschiedener Drogen von 1.11 bis 3.97 gemessen. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichts ist, wie die Vorinstanz zutreffend erwägt, davon auszugehen, dass es sich bei diesen Werten nicht um Zufallskontaminationen handelt.