Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Versteck zwecks mehrmaligen Transports von Betäubungsmitteln errichtet worden sei. Die genannten Indizien würden ausserdem dafür sprechen, dass das Fahrzeug – ohne die Einziehung – auch in Zukunft für Widerhandlungen gegen das BetmG genutzt werde. Im Rahmen einer einzigen Fahrt könnten im Versteck erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln transportiert werden. Da sie mehrmals pro Woche eingesetzt würden, sei das Gefährdungspotential solch umgebauter Fahrzeuge ausserordentlich hoch. Angesichts dieser Gefahr sei die Einziehung verhältnismässig.