Bei der durchgeführten Kontrolle wies der VW einen Kilometerstand von 205'526 km auf. Der Beschwerdegegner gab an, er habe das Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 130'000.00 km gekauft. Es wurde am 30. März 2016 in der Schweiz eingelöst. Weiter führte der Beschwerdegegner bei seiner Einreise Bargeld in der Höhe von CHF 5'493.50 und EUR 125.39 mit sich. Er habe damit ein Auto kaufen wollen. Zum Zweck seiner Reise sagte er, er habe in Mannheim einen Freund besucht. Dessen Namen wollte er nicht nennen (pag.