3. Sachverhalt Am 22. Januar 2017 fuhr der Beschwerdegegner mit dem streitigen Fahrzeug von Deutschland herkommend in die Schweiz ein und wurde dabei beim Grenzübergang Thayngen zur Kontrolle angehalten. Ein durchgeführter Oberflächenwischtest an den Handflächen des Beschwerdegegners ergab ein positives Resultat auf Kokain (pag. 3). Im Fahrzeug wurde zwischen den Rücksitzlehnen und dem Kofferraum ein Versteck mit zusätzlich eingebauter Rückwand, elektronischem Riegelsystem und Fernbedienung entdeckt (B: 140 cm, H: 65 cm und T: 30cm; Fotos auf pag.