1.3 Mit Beschluss SK 20 406 vom 20. Oktober 2020 entschied die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, dass das gegen den als «Urteil mit Begründung» bezeichneten Entscheid der Vorinstanz erhobene Rechtsmittel als Beschwerde qualifiziert werde und zur Behandlung an die dafür zuständige Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern weitergeleitet werde.