Der beschlagnahmte Personenwagen der Marke VW (Fahrzeugmodell Passat, Kontrollschild D.________ Fahrgestellnummer E.________) ist nach Rechtskraft des Urteils an A.________ herauszugeben. 2. Die Zivilklage (Schadenersatz) wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und die Parteien für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 3. Dem Kanton Bern werden die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'996.00 (Gebühren des Verwaltungsstrafverfahrens CHF 710.00, Gebühren des Gerichts CHF 1'000.00 inkl. schriftliche Begründung und Auslagen des Gerichts CHF 286.00) auferlegt.