10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügungen des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 6. Oktober 2020 sowie vom 8. Oktober 2020 im Verfahren PEN 20 313 werden aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Das Strafgericht legt die amtliche Entschädigung am Ende des Verfahrens fest.