8. Bei diesem Ausgang des Verfahrens trägt der Kanton Bern die Verfahrenskosten (Art. 423 StPO). Das Regionalgericht bestellte Advokat Dr. iur. B.________ mit Verfügung vom 13. Mai 2020 als amtlichen Verteidiger des Verurteilten (pag. 47 Akten Regionalgericht). Die amtliche Verteidigung gilt auch für das Beschwerdeverfahren. Folglich wird die amtliche Entschädigung erst am Ende des Verfahrens durch das Strafgericht festzulegen sein (Art. 135 Abs. 2 StPO). 9. Abschliessend bleibt darauf hinzuweisen, dass amtliche Akten nicht mit persönlichen Kommentaren zu versehen sind (vgl. aber pag. 124 f. Akten Regionalgericht).