7 nem Wort ein bzw. begründen nicht, inwiefern die Voraussetzungen von Art. 62a Abs. 3 StGB erfüllt sein könnten. Dennoch war bzw. ist ihre Vorgehensweise im Resultat richtig: Um zu beurteilen, ob es der Zustand des Verurteilten rechtfertigt, ihm die Gelegenheit zu geben, sich in Freiheit zu bewähren, hat grundsätzlich eine legalprognostische Gesamtbeurteilung zu erfolgen. Dabei wird geprüft, ob das Rückfallrisiko durch ein deliktpräventives Setting auf ein für die Gesellschaft erträgliches Mass gesenkt werden kann.