95 Abs. 5 StGB) (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 10 435 vom 7. Juli 2011 E. 7). 7.2 Der Rechtauffassung des Regionalgerichts – gestützt auf die Ausführungen von IMPERATORI – kann nicht gefolgt werden. Zwar vermag die Kammer nicht gänzlich nachzuvollziehen, weshalb die BVD im Beschwerdeverfahren argumentieren, es stehe vorliegend auch eine Rückversetzung gemäss Art. 62a Abs. 3 StGB zur Disposition; darauf gehen die BVD nämlich in ihrem Antrag vom 28. April 2020 mit kei-