Weiter werde einzig vorgebracht, dass sich dem Vorausgutachten der UPK vom 19. November 2019 entnehmen lasse, dass keine günstige Legalprognose bestehe. Dem sei zu entgegnen, dass der Gutachter einzig festhalte, dass der Wegfall der Arbeit und somit auch der Tagesstruktur sowie ein erneuter hoher Drogenkonsum Gründe sein könnten, eventuell eine Rückführung in ein stationäres Setting zu überdenken. Diese Angabe sei bereits in zweierlei Hinsicht relativiert und gebe keinen klaren Hinweis dafür, dass dem Verurteilten eine ungünstige Legalprognose zu stellen wäre.