Im Zuge der Vorbereitung der Hauptverhandlung und nach Gewährung des rechtlichen Gehörs verfügte das Regionalgericht am 6. Oktober 2020 Folgendes (pag. 131 Akten Regionalgericht): 1. Das Verfahren auf Rückversetzung in den stationären Massnahmenvollzug gemäss Art. 62a Abs. 6 i.V.m. Art. 95 Abs. 5 StGB wird bis zur rechtskräftigen Aufhebung der für die Probezeit der bedingten Entlassung getroffenen Anordnungen durch die Bewährungs- und Vollzugsdienste sistiert. 2. Die Hauptverhandlung vom 13. und 14.10.2020 wird abgesetzt.