SR 311) an (siehe pag. 1 f. Akten Regionalgericht). Mit Verfügung der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) vom 5. Oktober 2018 wurde der Verurteilte unter Auferlegung einer Probezeit von fünf Jahren bedingt aus dem stationären Massnahmenvollzug entlassen. Die Entlassungsverfügung enthielt mehrere Weisungen (siehe pag. 4 f. Akten Regionalgericht). Mit Eingabe vom 28. April 2020 beantragten die BVD – nachdem der Verurteilte mehrfach Weisungen missachtet habe (siehe pag. 5 ff. Akten Regionalgericht) – beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) was folgt: Herr A.__