1. A.________ (nachfolgend: Verurteilter) wurde (unter anderem) vom damaligen Kreisgericht II Biel-Nidau am 18. Februar 2009 wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und Versuchs dazu sowie wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt; zudem ordnete das Gericht eine stationäre Massnahme nach Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311) an (siehe pag. 1 f. Akten Regionalgericht).