Mit Urteil 6B_976/2019 vom 1. Oktober 2020 hiess das Bundesgericht das Rechtsmittel teilweise gut. Es hob den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 3. Juli 2019 auf und wies die Sache an das Obergericht zur Neuregelug der Kosten- und Entschädigungsfolgen und an die Staatsanwaltschaft zur Weiterführung der Strafuntersuchung zurück. Am 21. Oktober 2020 gab die Verfahrensleitung den Parteien, neu unter der Verfahrensnummer BK 20 437, Gelegenheit, zu den Kosten- und Entschädigungsfolgen Stellung zu nehmen.