1. Mit Verfügung vom 5. April 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein. Eine vom Straf- und Zivilkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Bern mit Beschluss BK 19 179 vom 3. Juli 2019 ab. Der Beschwerdeführer führte Beschwerde in Strafsachen. Mit Urteil 6B_976/2019 vom 1. Oktober 2020 hiess das Bundesgericht das Rechtsmittel teilweise gut.