bezahlt habe. Dies könne dem Kreditvertrag vom 31. August/4. September 2017 entnommen werden, dessen zufolge er (der Beschwerdeführer) Geld für den Erwerb des Lagers E.________ zur Verfügung stelle, und werde durch die der Strafanzeige beigelegten Quittungen bestätigt (insbesondere Strafanzeigebeilage 8). Mit dem von ihm dem Beschuldigten gewährten Darlehen sei eine Werterhaltungspflicht verbunden gewesen, sei doch vereinbart gewesen, dass aus dem Erlös der Liquidation zuerst der gewährte Kredit in Teilzahlungen bis zur vollständigen Tilgung zurückbezahlt werde. Das geliehene Geld sei für den Beschuldigten wirtschaftlich fremd gewesen.