3 schuldigten, sondern direkt dem Verkäufer der Ware, E.________, übergeben. Der Beschuldigte als Kaufvertragspartner von E.________ einerseits und als Kreditnehmer des Beschwerdeführers andererseits habe somit gar nie Verfügungsmacht über den erwähnten Vermögenswert erhalten. Der Betrag sei ihm demzufolge auch nicht anvertraut worden.