Am 4. September 2017 belastete der Beschwerdeführer sein Konto erneut im Betrag von CHF 20’000.00. Auch diesen Betrag übergab er E.________. Gleichentags erneuerten bzw. ersetzten der Beschwerdeführer und der Beschuldigte den am 31. August 2017 abgeschlossenen Kreditvertrag und änderten das Datum der Laufzeit auf 31. [recte: 30.] Juni 2018. Die D.________ GmbH, vertreten durch den Beschuldigten, bestätigte mit Quittung vom 9. September 2017, dass der Beschwerdeführer für die D.________ GmbH CHF 40’000.00 geleistet habe.