___, F.________(Ort)». Als Sicherheit wurde vereinbart, dass die Ware gemäss Kaufvertrag vom 25. August 2017 zwischen dem Beschuldigten/der D.________ GmbH und E.________ bei Zahlungsunfähigkeit im Eigentum des Kreditgebers bleiben soll. Die D.________ GmbH verpflichtete sich, über die ganze Laufzeit des Kredits mit ihrem Besitzanteil für den vollen Kreditbetrag zu bürgen. Ferner war vereinbart, dass aus dem Erlös der Liquidation zunächst der gewährte Kredit in Teilzahlungen bis zur vollständigen Tilgung zurückbezahlt werden sollte. Am 4. September 2017 belastete der Beschwerdeführer sein Konto erneut im Betrag von CHF 20’000.00.