_ vom 17. Februar 2020 und Telefonnotiz vom 14. Februar 2020). Aus den Schreiben des Beschwerdeführers wird überdies ersichtlich, dass er, nachdem er das Notebook am 20. November 2018 abgeholt hatte, versuchte, das Gerät – ohne Kabel – zu starten. Danach holte er das Kabel bei der Polizei ab und versuchte erneut, es zu starten (vgl. z.B. seine E-Mail vom 22. November 2019, 19:14:58 an seinen Anwalt: «Das Gerät leuchtete z.k. 1 Sekunde auf […]»).