3 versuchte, den Computer in Betrieb zu nehmen. Dies bedeutet jedoch noch nicht, dass das Notebook durch die Untersuchung der Kantonspolizei zu Schaden gekommen ist. Aus den Akten gibt sich nämlich das folgende Bild: Nach der Sicherstellung des Notebooks wurde dieses ohne Netzteil dem FDF zur Auswertung übergeben. Dort wurde – wie in diesen Fällen üblich – die Festplatte ausgebaut und ein forensisches Abbild erstellt. Dabei wurde das Notebook gar nicht in Betrieb genommen.