Die Kantonspolizei stelle sich jedoch auf den Standpunkt, dass sie den Schaden nicht verursacht habe. So habe sie in ihrer Stellungnahme vom 27. April 2020 verlauten lassen, dass der Beschwerdeführer, entgegen dessen Aussagen sowie dem Berichtsrapport vom 31. Januar 2019, den Computer habe in Betrieb nehmen können. Es sei jedoch anzumerken, dass die Kantonspolizei ihren Standpunkt auf nachträgliche Abklärungen des FDF stütze – jenem FDF, der den Computer nach dessen Sicherstellung ausgewertet habe. Vor diesem Hintergrund könne den Abklärungen des FDF kaum objektive Expertenqualität zugesprochen werden.