4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - Staatsanwalt C.________ (per Einschreiben) - dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht, Gerichtspräsident E.________ (mit den Akten, per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Bern, 3. November2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: