7 Ausweis- und Schriftensperre beantragt, ist ihm entgegenzuhalten, dass er auch ohne Ausweispapiere die Schweiz verlassen oder in der Schweiz untertauchen könnte (BGE 145 IV 203 E. 3.2). Eine Meldepflicht vermag der Gefahr des Untertauchens oder der Flucht ebenfalls nicht wirksam zu begegnen. Dem Beschwerdeführer verbliebe innerhalb des Meldeintervalls genügend Zeit, um die relativ kleinräumige Schweiz zu verlassen.