6 verpasst, erscheint, wie dargetan wurde, als blosse Schutzbehauptung. Weiter trifft es zwar zu, dass der Beschwerdeführer am Tag seiner Anhaltung bei der Einwohnerkontrolle, Migration und Fremdenpolizei, zwecks Ausstellung eines neuen Niederlassungsausweises vorgesprochen hat und anschliessend auf den Treppen des Gebäudes vis-à-vis der Fremdenpolizei angehalten werden konnte.