4 4.4 Der Beschwerdeführer ist eritreischer Staatsangehöriger. Er ist 22 Jahre alt, ledig und kinderlos. Im Jahr 2010 reiste er im Alter von ca. 12 Jahren im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz ein. Er verfügt über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und spricht nebst Tigrinya (Muttersprache aus Eritrea) ein wenig Englisch und Hochdeutsch. Seine Mutter und seine beiden Brüder leben ebenfalls in Bern.