Es sei ihm der Ernst der Lage schon vor der Einvernahme klar gewesen. Eine ausgeprägte Fluchtgefahr habe nie bestanden und bestehe auch durch das Verpassen des Einvernahmetermins nicht. Der Beschwerdeführer sei von der Kantonspolizei Bern bei der Einwohnerkontrolle, Migration und Fremdenpolizei, aufgegriffen worden. Er sei selbständig zu dieser Behörde gegangen, da er seinen Niederlassungsausweis verloren und einen neuen habe beantragen wollen. Hätte er sich dem Verfahren entziehen wollen, hätte er dies sicher nicht getan.