Er beziehe Sozialhilfe und habe einige Schulden. Es sei unklar, weshalb er aus der Schweiz flüchten sollte. Seine Mutter und Geschwister würden ebenfalls in Bern leben. Gründe oder Hinweise, weshalb diese ihn unterstützen sollten, damit er untertauchen könne, seien nicht ersichtlich. Der Beschwerdeführer sei rechtsunkundig. Er habe die Vorladung zwar persönlich erhalten, indes sei er davon ausgegangen, dass er noch ein weiteres Schreiben erhalten werde, welches den Termin bestätige. Er habe den Einvernahmetermin nicht vorsätzlich verpasst. Es sei ihm der Ernst der Lage schon vor der Einvernahme klar gewesen.