III/Art. 3 der Beschwerde). Er ist weitgehend geständig, die Einbruchdiebstähle begangen zu haben (vgl. insbesondere Protokoll der Hafteröffnung vom 7. Oktober 2020). Ferner stellt er auch den dringenden Tatverdacht wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum, Anstaltentreffen zum Verkauf und Verkauf von Marihuana, Haschisch und MDMA) nicht in Abrede. Er ist auch insoweit zumindest teilweise geständig (vgl. Protokoll der Hafteröffnung vom 7. Oktober 2020; vgl. Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 6. August 2020).