Er stellte folgende Anträge: 1. Der Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts Bern vom 8. Oktober 2020 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Die Unterzeichnende sei dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren als amtliche Anwältin beizuordnen. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen