Am 8. Oktober 2020 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft für eine Dauer von zwei Monaten an, d.h. bis am 5. Dezember 2020. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 16. Oktober 2020 Beschwerde. Er stellte folgende Anträge: 1. Der Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts Bern vom 8. Oktober 2020 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.