In der Vernehmlassung der BVD schreibt diese, zum Inkassoverfahren könne sie mangels Zuständigkeit keine Angaben machen und der Beschwerde von A.________ seien keine Gründe zu entnehmen, welche eine Aufhebung des Vollzugsauftrags / Einweisungsverfügung vom 20.05.2019 erfordern würde. Im Schreiben der POM an A.________, welches in Kopie auch den BVD zugestellt wurde, weist die Behörde diesen darauf hin, dass die Rechtmässigkeit der der Strafe zugrundeliegenden Urteile im Beschwerdeverfahren nicht überprüft werden könne. Sie wiederholen zudem die von A.______