Aus dem Umstand, dass das Obergericht des Kantons Bern in seinem Beschluss SK 19 309 vom 18. November 2019 auf Unrechtmässigkeit der Einweisungsverfügung geschlossen hat, kann – wie die Beschuldigte 2 zutreffend festhält – nicht geschlossen werden, dass die Verantwortlichen der BVD und der SID (eventual-)vorsätzlich gehandelt hätten. Soweit den Vorwurf des Amtsmissbrauchs betreffend hat die Staatsanwaltschaft folgerichtig geschlossen, dass auch dieser Tatbestand nicht erfüllt ist. Dass die Mitarbeitenden der fraglichen Behörden ihre Amtsgewalt missbraucht resp. die Ab-