Gleiches gilt – sowohl für die BVD als auch für die SID – in Bezug auf das Verhalten dieser Behörden im Verwaltungsbeschwerdeverfahren. Zwar trifft zu, dass der Beschwerdeführer in jenem Verfahren unzählige Male darauf hingewiesen hat, dass ihn betreffend Nichtbezahlung der Geldstrafe aufgrund von Falschinformationen – einerseits seitens der Steuerbehörde bezüglich der noch offenen Zahlungen, andererseits seitens der Post hinsichtlich automatischer Verlängerung des Postlagerungsauftrags – keine Verantwortung treffe.