Seine Erklärungen habe er im Rahmen seiner Beschwerden mehrfach gegenüber den BVD und der SID vorgebracht. Diese hätten jedoch den Vollzugsauftrag vom 20. Mai 2019 unüberprüft und rechtswidrig genehmigt resp. ohne Prüfung seiner Einwände zu Unrecht auf Zahlungsverzug und (implizit) Uneinbringlichkeit der Forderung geschlossen, was zu einer unrechtmässigen Freiheitsberaubung und einer unnötigen resp. vermeidbaren Verlängerung derselben geführt habe, wofür sich die Verantwortlichen der BVD und der SID strafrechtlich (wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauchs/ungetreuer Amtsführung) zu verantworten hätten.