7 längerung jeweils bestätigt worden sei. Diese Information habe sich später ebenfalls als falsch herausgestellt, wofür sich die Post schliesslich entschuldigt habe. Dass ihn in irgendeiner Weise eine Verantwortung am Zahlungsverzug hinsichtlich der ihm gewährten Ratenzahlungen betreffend Strafbefehl 2 (O 16 4519) treffe, müsse gestützt auf das Ausgeführte verneint werden. Seine Erklärungen habe er im Rahmen seiner Beschwerden mehrfach gegenüber den BVD und der SID vorgebracht.