behörde schliesslich auch entschuldigt. Auch wenn zutreffend sei, dass ihm für diverse Strafbefehle Ratenzahlungen bewilligt worden seien, habe er nicht erkennen können, dass sich die Auskunft der Steuerbehörde bezüglich offener Forderungen nur auf einen einzigen Strafbefehl beziehe. Ausserdem sei er stets darum bemüht gewesen, dass er an ihn gesandte Postsendungen auch empfangen könne.