Sie verletze damit Art. 7 und Art. 29 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101). Insbesondere habe die Staatsanwaltschaft eine Gehörsverletzung begangen, indem sie diverse Schreiben des F.________ (Mitarbeiter SID) in welchen dieser ihn (den Beschwerdeführer) beleidigt und angegriffen habe (so u.a. damit, dass er den Briefkasten absichtlich nicht repariert und dass er die Zahlungsmodalitäten der Steuerbehörde absichtlich nicht eingehalten hätte), nicht berücksichtigt habe.