5 9. November 2020 wird derzeit im Rahmen eines Staatshaftungsverfahren geprüft, ob dem Beschwerdeführer eine finanzielle Entschädigung zusteht. 3.3 Am 22. Juli 2019, d.h. während des unter E. 3.2 hiervor erwähnten Vollzugs der Restfreiheitsstrafe, erstattete der Beschwerdeführer die hier interessierende Anzeige gegen die zuständigen Mitarbeitenden der SID und der BVD. Am 6. Oktober 2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.