So war er in der Vergangenheit stets darum bemüht, ausstehende Geldstrafen oder Bussen zu bezahlen. Bereits zuvor erkundigte er sich wiederholt telefonisch, wie hoch die ausstehenden Beträge seien (vgl. z.B. amtliche Akten BVD pag. 41). Die BVD hat am 4. Mai 2017 in einem Gespräch mit dem FPD zudem selbst darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer schon mehrfach in ihrem System verzeichnet sei, in der Vergangenheit die Geldstrafen aber immer bezahlt habe. Auf Frage gab die zuständige Mitarbeiterin an, sie wisse auch nicht, wieso der Beschwerdeführer nun nicht zahle. Vermutlich habe er kein Geld, da er nun vom Sozialdienst unterstützt werde (pag.