Vor diesem Hintergrund seien das Inkassoverfahren zu Unrecht eingestellt worden und die Umwandlung der Geldstrafe zu Unrecht erfolgt. Mit Entscheid vom 29. Juli 2019 wies die SID die Beschwerde ab, soweit auf diese hatte eingetreten werden können. Gegen den Entscheid der SID reichte der Beschwerdeführer am 31. Juli 2019 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde ein. Während Hängigkeit des oberinstanzlichen Verfahrens wurde der Beschwerdeführer aus der Haft entlassen.